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Welche Erkrankungen werden in meiner Praxis behandelt?

Grundsätzlich sind Sie mit jedem Anliegen willkommen, welches einer psychotherapeutischen Behandlung zugänglich ist. Ob wir gemeinsam eine Psychotherapie aufnehmen werden, hängt allerdings nicht allein von Ihrem Problembereich bzw. Ihrer Diagnose ab. Entscheidend ist auch, ob wir eine Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit schaffen können und ob es möglich ist, miteinander realistische Zielsetzungen für eine Therapie zu vereinbaren. Um dies zu klären dienen uns u.a. die probatorischen Sitzungen im Vorfeld der Behandlung (s. Organisatorisches).

Probleme, die Menschen besonders häufig in meine Praxis führen, sind u.a.:

  • Anpassungsstörungen, d.h. Reaktionen auf belastende Lebensereignisse (z. B. Trennung, Verlust einer wichtigen Bezugsperson, arbeitsplatzbezogene oder zwischenmenschliche Probleme mit Auswirkungen von Krankheitswert)
  • Depressive Erkrankungen
  • Angststörungen (z. B. Panikstörung, Agoraphobie, soziale Phobie, generalisierte Angststörung)
  • Zwangserkrankungen
  • Psychosomatische Störungen (z. B. Somatoforme Störungen und Somatisierungstörungen) sowie psychische Auswirkungen körperlicher Erkrankungen
  • Trauma-Folgestörungen, z. B. einfache und chronisch komplexe Posttraumatische Belastungsstörungen, dissoziative Störungen
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Essstörungen
  • Bipolare Störungen
  • Psychosen (außerhalb der Akutphase)
  • Suchterkrankungen (Voraussetzung: ausreichend stabile Suchtmittelabstinenz)

Diese Auflistung beinhaltet nur eine Auswahl häufiger Krankheitsbilder. Wenn Sie sich dort mit Ihrer Problematik nicht wiederfinden und sich unsicher sind, ob Sie mit Ihrem Anliegen bei mir richtig sind, nehmen Sie bitte zur Klärung Ihrer Fragen Kontakt zu mir auf.

Welche Leistungen können Sie in meiner Praxis in Anspruch nehmen?

Krankenkassenleistungen

Ich arbeite schwerpunktmäßig mit dem Verfahren der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie, welches als anerkanntes Richtlinienverfahren von gesetzlichen und privaten Krankenkassen erstattungsfähig ist. Eine tiefenpsychologisch fundierte Behandlung ist möglich als:

  • Kurzzeittherapie (Einzel- und Gruppentherapie oder in Kombination)
  • Langzeittherapie (Einzel- und Gruppentherapie oder in Kombination)
  • Akutbehandlung / Rezidivprophylaxe
  • Niederfrequente Psychotherapie als Langzeitbehandlung (sog. „Niederfrequente Psychotherapie in einer haltgewährenden Beziehung“)

Des Weiteren biete ich folgende erstattungsfähige Leistungen an:

  • Psychotherapeutische Terminsprechstunde zur Erstdiagnostik und Indikationsklärung
  • Psychosomatische Grundversorgung
  • Autogenes Training (einzeln und in der Gruppe)
  • Progressive Muskelrelaxation nach Jacobsen (einzeln und in der Gruppe)

Privatärztliche und Selbstzahler-Leistungen

Psychiatrische Behandlung
Als Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie behandele ich auch Erkrankungen des gesamten psychiatrischen Spektrums (z. B. Schizophrenie, schizoaffektive Störungen, wahnhafte Störung, Demenzen). Da ich auf diesem Gebiet nicht als Vertragsärztin der gesetzlichen Krankenkassen tätig bin, können diese Leistungen nur privat nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung gestellt werden. Die fachärztliche psychiatrische Behandlung wird von den privaten Krankenversicherungen in der Regel ohne weiteres erstattet. Darüber hinaus können die psychiatrischen Leistungen auch auf Selbstzahlerbasis erbracht werden.

Akupunktur
Ich verfüge über das A-Diplom der Deutschen Ärztegesellschaft für Akupunktur (DÄGfA) und qualifiziere mich auf diesem Gebiet regelmäßig weiter. Die Akupunktur wird in meiner Praxis als Ohr- und / oder als Körperakupunktur angeboten. Es handelt sich um eine privatärztliche Leistung, die in meiner Praxis entweder auf der Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) in Abhängigkeit vom Aufwand abgerechnet wird.

Paartherapie
Paartherapie wird von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen grundsätzlich nicht erstattet. Paartherapie kann auf Anfrage in meiner Praxis als Selbstzahlerleistung zu fest vereinbarten Gebührensätzen in Anspruch genommen werden.

Beratung
Jeder Mensch wird im Laufe seines Lebens mit schwierigen Lebenssituationen und Krisen konfrontiert. Zumeist gelingt es, diese Zeiten durch die Mobilisierung persönlicher Ressourcen und die Unterstützung nahestehender Menschen zu bewältigen. Manchmal ist es jedoch auch hilfreich, eine außenstehende Person in den Prozess einzubinden, die einem vor dem Hintergrund einer fachlichen Qualifikation bei der Erarbeitung konkreter Bewältigungs- und Lösungsstrategien oder bei der Klärung schwieriger Entscheidungen zur Seite steht. Die Beratung ist ein interaktiver Prozess und fokussiert sich auf einen klar umschriebenen Themenbereich. Im Unterschied zur Psychotherapie haben die Problematiken, wegen derer Beratung in Anspruch genommen werden kann, keine Auswirkungen von Krankheitswert. Aus diesem Grund ist die Beratung auch keine durch die Krankenkassen erstattungsfähige Leistung. Die Honorierung erfolgt als Selbstzahlerleistung zu fest vereinbarten Gebührensätzen.

Gutachtenerstellung
Ich erstelle Gutachten als psychiatrische Sachverständige in den Bereichen Betreuungsrecht (BGB) Unterbringungsrecht (BGB und PsychKG) sowie in sozialgerichtlichen Zusammenhängen (SGB V, VI, VII, IX, XI). Dabei werde ich ausschließlich auf Anfrage der jeweiligen Gerichte tätig.

Gutachtenaufträge von Versicherungen nehme ich grundsätzlich nicht entgegen. Die Gutachtenerstellung für Privatpersonen ist nur in klar definierten Einzelfällen möglich.